Oxalsäure aus der Apothekenpflicht entlassen

Der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte sich am 13.07.2017 dafür ausgesprochen, Präparate welche für die Anwendung bei Bienen vorgesehen sind aus der Apothekenpflicht zu entlassen.

Am 26.09.2018 stimmte der Bundesrat diesem Antrag zu.

Die betrift auch Präparate die Thymol enthalten und Oxalsäuredihydratlösung bis zu einer Konzentration von 5,7 Prozent zur Anwendung bei Bienen.

Diese wurden für den Verkehr außerhalb der Apotheke freigegeben (siehe Bundesgesetzblatt).

Die neue Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel trat zum 01.10.21018 in Kraft.

Laut DIB entfällt zwar damit die Pflicht zur Eintragung im Bestandsbuch aber er rät dazu jede Behandlung trozdem einzutragen wegen einer lebensmittelrechtlichen Verpflichtung, zum Nachweis.

Endlich Entscheidung gefallen Oxalsäure aus der Apothekenpflicht entlassen.

Unbenannt

Quelle: Deutscher Imkerbund & Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 28.September 2018, Ziffer 1386